Unsere AGB über Lieferungen und sonstige Leistungen sind Bestandteil sämtlicher Verträge der Tocafix AG und Ihrer Kunden und Lieferanten. Falls die Gegenpartei andere Einkaufsbedingungen wünscht, sind dieselben von uns schriftlich zu bestätigen; andernfalls gelten unsere AGB vollinhaltlich als Grundlagen des Vertragsabschlusses. Wir behalten uns vor eine Materialbestellung anzunehmen oder abzulehnen.
Alle Angebote von Tocafix AG sowie alle technischen Angaben, Abbildungen in Produkte- und Kundenpublikationen, www.tocafix.ch und dgl. sind unverbindlich, solange Tocafix nicht ausdrücklich eine verbindliche Offerte abgibt. Die Offerte gilt als angenommen, sobald der Kunde sie unterzeichnet retourniert oder via E-Mail Annahme erklärt hat oder das entsprechende Produkt / die entsprechende Dienstleistung in Empfang genommen hat. Aufträge des Kunden gelten ebenfalls nur unter Einbezug und Anwendung der jeweils geltenden AGB von Tocafix.
Unsere Preise verstehen sich ohne MwSt., und sonstigen allfälligen Gebühren, gesetzlichen Abgaben und Transport- sowie Verpackungskosten. Preisanpassungen infolge Änderungen der Marktverhältnisse oder Kursschwankungen müssen wir uns vorbehalten. Unsere Preislisten und Offerten sind nur innerhalb allfällig speziell offerierter Bedingungsfristen verbindlich. Wenn nicht speziell vermerkt, erstreckt sich die Gültigkeit einer Preisangabe auf 5 Tage.
a) Der Mindestfakturawert beträgt Fr. 100.-. Für Warenlieferungen unter diesem Wert wird ein Pauschalzuschlag von Fr. 25.-fakturiert.
b) Für angebrochene Pakete wird ein Mindermengenzuschlag von Fr. 25.- berechnet.
c) Allfällige Grundrabatte kommen erst ab Fr. 100.- Bruttobestellwert zur Anwendung.
d) Für die Inlandverpackung wird eine Verpackungspauschale berechnet.
e) Kostenvoranschläge für Elektrowerkzeuge werden mit Fr. 45.- fakturiert.
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Wir können Aufträge auch in Teillieferungen ausführen. Andere Bedingungen sind von uns schriftlich zu bestätigen. Sämtliche Versandkosten sowie Zusatzleistungen, gehen zu Lasten des Käufers. Transportschäden sind der Tocafix unverzüglich zu melden.
Die offerierten und akzeptierten Liefertermine werden von uns bestmöglich eingehalten, sind aber unverbindliche Schätzungen. Sämtliche Lieferfristen stehen unter dem Vorbehalt unvorhergesehener Hindernisse. Wird die Lieferung durch Ereignisse behindert, welche die Tocafix nicht beeinflussen kann, wie z.B. durch höhere Gewalt, Krieg, Rohstoffmangel, internationale Spannungen, Epidemien, Streiks, Betriebs- oder Verkehrsstörungen und zwar auch bei unseren Zulieferanten, verlängern sich die Lieferfristen um die Dauer dieser Behinderung. Ausserdem kann die Tocafix ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten, wenn die Produkte noch nicht geliefert sind und innerhalb einer angemessenen verlängerten Lieferfrist mangels Verfügbarkeit auch nicht beschafft werden können.
Ebenfalls behält sich die Tocafix eine Auslieferung der Ware vor, falls die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht oder verspätet erfüllt werden.
Bei Lieferverzug ohne Verschulden unsererseits wird jeder Schadenersatzanspruch wegbedungen.
Grundsätzlich gilt Zahlung innert 30 Tagen netto, ohne jeden Skontoabzug. Bei Zahlungsverzug ist ein Verzugszins von 8% vereinbart, der ohne separate in Verzug Setzung geschuldet ist. Pro zu erstellende Mahnung werden Fr. 20.- Mahnspesen geschuldet.
Für Spezialanfertigungen behalten wir uns eine Mehr- oder Minderlieferung von 10% vor. Für die Richtigkeit der uns von Kunden zugestellten Zeichnungen oder Muster lehnen wir jede Haftung ab. Bei Patent- oder Rechtsverletzungen bleibt der Auftraggeber haftbar.
Das Eigentum an der gelieferten Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung bei der Tocafix.
Waren, welche durch die Tocafix korrekt geliefert werden, werden nur nach vorheriger Vereinbarung zurückgenommen. Der Hin- und Rücktransport geht zu Lasten des Käufers. Eine Warenrücknahme ist nur für ganze Verpackungseinheiten möglich, welche original verpackt und dem aktuellen Verkaufsprogramm entsprechen. Zurückgesandte Ware muss in einwandfreiem, verkaufsfähigem Zustand sein. Mangelhafte Ware wird ohne Rückvergütung entsorgt. Die Gutschrift erfolgt nach Prüfung der Waren und Abzug einer Bearbeitungsgebühr von 30% des netto Warenwerts.
Sonderteile und Spezialanfertigungen sind von Rücknahme und Umtausch ausgeschlossen.
Wir gewährleisten die zugesicherten Eigenschaften im Sinne der Normen oder Angaben in den individuellen Produktebeschreibungen. Unsere Garantiepflicht erstreckt sich nicht auf Schäden, welche durch unsachgemässe Behandlung, durch unsachgemässen Einsatz oder durch Belastungen entstanden sind, die über die offerierten Werte hinausgehen. Unsere Garantiepflicht erlischt, wenn der Empfänger ohne unsere Einwilligung Änderungen an den gelieferten Gütern vornimmt.
Als zugesicherte Eigenschaften gelten die Angaben in der jeweiligen letzten Edition unseres Kataloges und unserer Prospekte, welche gestützt auf die Angaben unserer Zulieferanten erstellt werden (Änderungen vorbehalten. Abbildungen unverbindlich). Jede Neuauflage annulliert die Angaben früherer Auflagen. Von dieser Zusicherung ausgenommen sind Normänderungen. Zugesicherte Eigenschaften, welche über die Angaben in der jeweils jüngsten Edition unseres Kataloges und unserer Prospekte hinausgehen, gelten nur dann als gegeben, wenn dies schriftlich erfolgt ist.
Unsere Garantieleistung besteht darin, dass wir nach unserer Wahl entweder spesenfreien Ersatz liefern oder eine angemessene Preisminderung vornehmen. Ausdrücklich ausgeschlossen ist unsere Haftung für direkte oder indirekte Folgeschäden. Ferner wird der Anspruch auf Wandlung oder Minderung wegbedungen.
Die Tocafix bietet technische Beratungen vor Ort oder telefonisch an. Diese sind für unsere Kunden kostenlos. Die Tocafix behält sich vor, Beratungen welche über 15 Minuten dauern und nicht zum Auftrag führen, dem Kunden in Rechnung zu stellen.
Unsere technische Beratung verändert die offerierten Leistungseigenschaften nicht. Wir lehnen jegliche Haftung für die konstruktiven Aspekte des Anwendungsobjektes ab. Wenn wir zu Fragen der Konstruktion und/oder der Montage Stellung nehmen, basieren wir auf den Angaben des Auftraggebers und sprechen daher ausschliesslich Empfehlungen aus, welche keine Verbindlichkeit ausdrücken. Unsere Angaben stützen sich auf theoretischen Überlegungen oder Versuchsergebnisse. Sie sind daher vom Auftraggeber unter praxisnahen Bedingungen zu überprüfen. Den Tocafix Kunden ist bekannt, dass unsere Mitarbeiter keine ausgebildeten Handwerker, Statiker oder Ingenieure sind. Daher ersetzten Beratungsleistungen der Tocafix keine gebotene Beratung durch qualifizierte Fachleute. Unterlässt der Kunde den Beizug qualifizierter Fachleuchte, haftet die Tocafix nicht für hieraus entstandene Schäden.
Die Annullierung von Aufträgen setzt unser ausdrückliches Einverständnis sowie die Übernahme unserer Auslagen für Material, Löhne und Unkosten voraus. Beanstandungen in Qualität und Abmessungen einer Lieferung berechtigen nicht zur Annullierung von Restlieferungen einer Bestellung.
Unsere Lieferungen, erbrachte Dienstleistungen und unsere diesbezüglichen Rechnungen sind unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel spätestens 10 Tage nach Empfang schriftlich zu melden.
Unvollständigkeiten der Lieferung, sind vom Käufer unverzüglich, spätestens aber nach 5 Tagen nach Empfang, zu melden.
Während des Transports entstandene Schäden oder Verluste sind vom Kunden durch den Spediteur bestätigen zu lassen. Der Kunde darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.
Die Garantiefrist erlischt in jedem Fall 12 Monate nach Empfang der Ware.
Mit einer Mängelanzeige erhalten wir das Recht, den mitgeteilten Schaden durch eigene Mitarbeiter oder Experten unserer Wahl prüfen zu lassen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Hauptsitz der Tocafix AG. Es gilt schweizerisches Recht. Die Bestimmungen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts (CISG) werden hiermit explizit ausgeschlossen.
Falls sich zwischen der deutschen und französischen Fassung der AGB Differenzen ergeben sollten, ist auf den deutschen Originaltext abzustellen.